STATUTEN

Vereinsstatuten
Art. 1, Bezeichnung
1. Unter der Bezeichnung ARTPARK, besteht ein Verein nach Artikel 60 ff ZGB mit Sitz in 8805 Richterswil

Art. 2, Zweck
2.   Zweck dieses Vereins ist:
         - Organisation, Kuration und Umsetzungen von kulturellen Ausstellungen und Veranstaltungen aller Art.
          - Produktion, Vermittlung und Vertrieb kulturellen Veranstaltungen und Publikationen.
          - Förderung von Künstlerinnen und Künstler aller Kunstsparten.  
2.3 Der Verein ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.

Art. 3, Mitgliedschaft
3.   Die Aufnahme erfolgt, gestützt auf eine schriftliche Beitrittserklärung, durch den Vorstand. Der Vorstand kann eine Aufnahme zurückstellen, wenn ihm die hierzu notwendigen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft nicht gegeben erscheinen.
3.3 Der Austritt kann jederzeit schriftlich, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist, jeweils auf ein Monatsende, erklärt werden.
3.4 Der Ausschluss kann durch Vorstandsbeschluss wegen Zuwiderhandlung gegen Statuten und Vereinsbeschlüssen, sowie wegen Nichtbezahlung der Beiträge erfolgen. Er muss durch die Generalversammlung bestätigt werden. Der/die Ausgeschlossene kann an der nächsten Generalversammlung rekurrieren. Diese entscheidet endgültig. In der Zwischenzeit sind die Rechte des rekurierenden Mitgliedes suspendiert.
3.5 Mit dem Austritt erlöschen alle Rechte oder Ansprüche an den Verein.
3.6 Mitglieder, die trotz wiederholter Mahnung ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommen, gehen ihrer Rechte im Verein verlustig und können, ohne förmliches Ausschlussverfahren von der Mitgliederliste gestrichen werden.

Art. 4, Beiträge
4. Jedes Mitglied ist zur Zahlung regelmässiger Beiträge verpflichtet. Der Mitgliederbeitrag beträgt Fr 100.- jährlich. Für die Verpflichtungen des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
4.1 Vereinsmitglieder sind ausschliesslich mit dem festgelegten Mitgliederbeitrag haftbar. Jede weitere persönliche Haftbarkeit für vom Verein eingegangener Verpflichtungen entfallen.

Art 5, Organisation
5. Die Mitglieder bringen ihren Willen zum Ausdruck durch:
  a) Urabstimmung b) Generalversammlung (GV) c) Vorstand (VS) d) Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommision (GRPK)
5.2 Urabstimmung: Die Urabstimmung kann verlangt werden:
  Über alle Beschlüsse der GV, auf sofortiges Verlangen von einem Drittel der Anwesenden oder auf unterschriftliches Verlangen von einem Fünftel der Mitglieder.
5.3 Generalversammlung: Die ordentliche GV findet einmal jährlich statt. Sie bestimmt die allgemeinen Richtlinien des Vereines, genehmigt allfällige Verträge mit anderen Organisationen, nimmt die Rechnung ab und setzt die Höhe der Einschreibegebühr und der Mitgliederbeiträge fest. Sie wählt den Vorstand, und die GRPK. Die ausserordentliche GV kann auf unterschriftliches Verlangen von einem Fünftel der Mitglieder oder durch den Vorstand einberufen werden. Sie hat die gleichen Kompetenzen wie die ordentliche GV.
5.4 Vorstand: der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und vollzieht die Beschlüsse der Urabstimmung und der GV. Er besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin und wenigstes einem weiteren Mitglied. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
5.5 Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission: Die GRPK besteht aus zwei Mitgliedern. Sie hat jederzeit Einsicht in die gesamte Geschäftsführung des Vereins.
5.6 Der Vorstand kann eine oder mehrere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter für die Organisation und Verwaltung der Vereinsaktivitäten und allfällig weitere Aufgaben anstellen.

Art. 6, Auflösung
6. Der Verein ARTPARK kann sich mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder auflösen.
6.2 Gleichzeitig muss mit dem Auflösungsbeschluss über eine Nachfolgeorganisation befunden werden. Diese wird durch die relative Mehrheit der Stimmenden bestimmt. Das gesamte Vereinsvermögen fällt dieser Nachfolgeorganisation zu. Wird keine solche bestimmt obliegt es der Generalversammlung über dessen Verwendung zu bestimmen.


Richterswil, den 12.10 2013

Vereinspräsidentin                              

Elvira Vaucher    


Projektleiter

Al Meier